Fortbildungspflicht Strahlenschutz

Der Hintergrund dieses Angebots an Fortbildungen ist, dass seit der am 1.1.2018 in Kraft getretenen Revision der Schweizerischen Strahlengesetzgebung eine umfangreiche Fortbildungspflicht für Ärzte, Zahnärzte und Chiropraktoren sowie weitere medizinische Fachberufe existiert.

Die Fortbildungspflicht betrifft letztendlich neben allen Bewilligungsinhabern/-innen auch alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte sowie Chiropraktorinnen und -praktoren, die lediglich für Untersuchungen mit ionisierender Strahlung (Röntgen, Mammographie, CT etc.) zuweisen.

Ausserdem ist das weitere medizinische Personal fortbildungspflichtig, welches Röntgenaufnahmen anfertigt, d.h. MPA’s, weiteres medizinisches Praxispersonal, Dentalassistentinnen und -assistenten sowie Dentalhygienikerinnen und -hygieniker.

Der Umfang der Fortbildungspflicht ist folgender Übersicht zusammengestellt: „Fortbildungspflicht Strahlenschutz“(pdf-File)

Fortbildungspflicht für Bewilligungsinhaber, Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren sowie Medizinische Praxis-assistentinnen, übriges medizinisches Personal, Dentalassitentinnen und Dentalhygienikerinnen gemäss Strahlenschutzausbildungsverordnung